Prozess

Ziele

  • Fundierte Einschätzung des Rückfallrisikos bei Fällen mit Abklärungsbedarf
  • Grundlage für risikoorientierte Vollzugsplanung
C-Fälle

Aufgrund von Hinweisen auf ein Rückfallrisiko im Bereich von Gewalt- und Sexualdelikten werden C-Fälle einer forensisch-prognostischen Abklärung unterzogen. Diese Risikoabklärung ist wie folgt gegliedert:

B-Fälle

Fall-Résumé

durch die fallverantwortliche Person der Vollzugsbehörde

Bei B-Fällen gibt es Hinweise auf ein Rückfallrisiko im Bereich allgemeiner Delinquenz. Das Fall-Résumé ist ein Leitfaden, mit dem Fallverantwortliche relevante Informationen zum Fall strukturiert zusammentragen. Dadurch verschaffen sie sich einen Überblick und können zwei zentrale Fragen beantworten:

  • Wie sieht das Problemprofil des Täters aus?
  • Ist ein forensischer Fachsupport angezeigt?
A-Fälle

A-Fälle werden nicht standardmässig abgeklärt.

Forensischer Fachsupport

bei der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA)

Wenn Hinweise auf potentiell risikorelevante Entwicklungen vorliegen, kann die fallverantwortliche Person zu jedem Zeitpunkt des Sanktionenvollzugs forensischen Fachsupport der AFA in Anspruch nehmen. Unabhängig vom Resultat der Triage (A, B oder C) untersucht die AFA die kritischen Entwicklungen aus forensisch-prognostischer Perspektive und hält ihre Einschätzungen und Empfehlungen schriftlich fest.